Grundsätzlich beschreibt der Begriff Sanktionen besondere Maßnahmen, die gegenüber einer Partei ergriffen werden, die sich nicht an festgelegte Regeln gehalten hat beziehungsweise deren Verhalten gegenüber der Gemeinschaft Anlass zur Kritik gibt.
Die Durchsetzung dieser Maßnahmen dient dazu, der Gegenpartei ihr fehlerhaftes Verhalten vor Augen zu führen und sie dazu zu bewegen, ein solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Man könnte Sanktionen daher auch mit Strafen vergleichen. Bekannt sind Sanktionen vor allem gegenüber einzelnen Ländern, die sich gegenüber der Weltgemeinschaft oder ihrer Bevölkerung unsozial verhalten.
In diesem Fall können vielfältige Sanktionen eingeleitet werden. So gibt es z. B. wirtschaftliche Sanktionen, bei denen der Im- und Exporthandel des betreffenden Landes unterbunden wird, oder kein Kapital mehr ins Land beziehungsweise aus dem Land fließen kann.
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