Die Neuverschuldung gibt an, wie hoch die in einem bestimmten Betrachtungszeitraum aufgenommenen Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand sind. In den Medien wird die Neuverschuldung häufig synonym zum Begriff verwendet.
Streng genommen aber unterscheiden sich die beiden Ausdrücke, da die Neuverschuldung sich auf alle aufgenommenen Verbindlichkeiten und emittierten Schuldverschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen bezieht und davon nicht, wie bei der Nettoneuverschuldung, die im gleichen Zeitraum zurückbezahlten Kredite und angedienten Anleihen abgezogen werden. Die Neuverschuldung richtet sich daher nicht nur nach der Haushaltslage, sondern auch nach der zeitlichen Struktur der staatlichen Verbindlichkeiten.
Werden in einem Jahr viele Anleihen fällig, ist die Neuverschuldung entsprechend höher, auch wenn der Haushalt ausgeglichen ist.
Neuverschuldung – Finanzlexikon
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