Der Begriff Offenlegungspflicht bezeichnet einen gesetzlich geregelten Zwang für gewisse Institutionen, bestimmte festgelegte Daten der Öffentlichkeit zu präsentieren beziehungsweise zugänglich zu machen.
So muss zum Beispiel jede Kapitalgesellschaft ihren Jahresabschluss sowie den Bericht des Aufsichtsrates und zahlreiche andere geschäftsrelevanten Aufzeichnungen elektronisch bei den entsprechenden Behörden einreichen. Diese veröffentlichen die Daten dann im so genannten Bundesanzeiger, wo sie von der Öffentlichkeit eingesehen werden können.
Auch Kreditinstitute sind nach dem Kreditwesengesetz dazu verpflichtet, bestimmte Informationen in regelmäßigen Abständen offen zu legen. Dazu gehören z. B. die Eigenkapitalausstattung, das Risikomanagement und ähnliches.
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