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Verwertungsrate – Finanzlexikon

Bei der so genannten Verwertungsrate handelt es sich um einen Anteil an einer Kapitalsumme, der insbesondere im Zuge einer Insolvenz eine bedeutende Rolle spielt.

Man beschreibt mit diesem Begriff den Anteil des Kapitals, das der im Falle einer Insolvenz seines Schuldners zurückerhält. Hat beispielsweise ein Gläubiger seinem Schuldner eine Summe von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt und erhält daraufhin im Zuge der Insolvenz des Schuldners 50.000 Euro zurück, liegt die Verwertungsrate in diesem Fall bei 0,5 oder 50 Prozent.
Wie hoch im Fall einer Insolvenz die Verwertungsraten für die einzelnen Gläubiger ausfallen, hängt sowohl von der Gesamtzahl der Gläubiger ab, die ihre Ansprüche geltend machen, als auch von den vertraglich festgelegten Bedingungen für die Kapitalvergabe.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass je höher die Anzahl der Gläubiger im Falle einer Insolvenz ist, desto niedriger wird die Verwertungsrate ausfallen.

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