Tipp von Redaktion
Die eigenen vier Wände bekommen für deutsche Verbraucher nach Aussage verschiedener Studien wieder größere Bedeutung: Neben der hohen Lebensqualität ist insbesondere der sichere und gegen Krisen gefeite Wert einer Immobilie wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung getreten. Der Erwerb der eigenen vier Wände ist somit zentraler Bestandteil der persönlichen Finanz- und Vermögensplanung geworden.
Der Staat unterstützt den Aufbau privaten Immobilienvermögens durch verschiedene Subventionen. Zwar wurde im Jahr 2006 die abgeschafft. Mit der Wohnbauprämie ( ), steht allerdings ein weiteres Finanzierungsinstrument zur Verfügung, das zwar im Hinblick auf sein Volumen die Lasten einer Baufinanzierung nicht entscheidend mindert, in Zeiten knapper Kassen allerdings keinesfalls ungelegen kommt. Die Wohnungsbauprämie beläuft sich auf bis 90 Euro im Jahr für gemeinsam veranlagte Ehepaare und wird auf Einzahlungen in Bausparverträge gewährt. Wer die Zulage in Anspruch nehmen möchte, sollte sich allerdings beeilen: Verträge, die nach dem kommenden Jahr abgeschlossen werden, erlauben die Gutschrift der nur dann, wenn mit den Mitteln tatsächlich eine Immobilie erworben wird ( Infos zur ). Bislang gilt, dass nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist die Verwendung der Wohnungsbauprämie dem Empfänger überlassen ist.
Wer jünger ist als 25 Jahre, muss sich allerdings um die Neuregelung keinerlei Gedanken machen: Der Staat fördert junge Sparer besonders und belässt für diese deshalb die alte Regelung. Gezahlt wir die Zulage an jeden, der sie beantragt, mindestens 50 Euro pro Jahr in einen Bausparvertrag einzahlt und nicht mehr als 25.600 Euro jährlich verdient (gemeinsam veranlagte Ehegatten: 51.600 im Jahr).
Fazit: Ein Bausparvertrag, ist schnell und ohne großen Aufwand abgeschlossen. Es gibt demnach keinen Grund, auf das Geschenk der Hand zu verzichten.
Der Staat unterstützt den Aufbau privaten Immobilienvermögens durch verschiedene Subventionen. Zwar wurde im Jahr 2006 die abgeschafft. Mit der Wohnbauprämie ( ), steht allerdings ein weiteres Finanzierungsinstrument zur Verfügung, das zwar im Hinblick auf sein Volumen die Lasten einer Baufinanzierung nicht entscheidend mindert, in Zeiten knapper Kassen allerdings keinesfalls ungelegen kommt. Die Wohnungsbauprämie beläuft sich auf bis 90 Euro im Jahr für gemeinsam veranlagte Ehepaare und wird auf Einzahlungen in Bausparverträge gewährt. Wer die Zulage in Anspruch nehmen möchte, sollte sich allerdings beeilen: Verträge, die nach dem kommenden Jahr abgeschlossen werden, erlauben die Gutschrift der nur dann, wenn mit den Mitteln tatsächlich eine Immobilie erworben wird ( Infos zur ). Bislang gilt, dass nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist die Verwendung der Wohnungsbauprämie dem Empfänger überlassen ist.
Wer jünger ist als 25 Jahre, muss sich allerdings um die Neuregelung keinerlei Gedanken machen: Der Staat fördert junge Sparer besonders und belässt für diese deshalb die alte Regelung. Gezahlt wir die Zulage an jeden, der sie beantragt, mindestens 50 Euro pro Jahr in einen Bausparvertrag einzahlt und nicht mehr als 25.600 Euro jährlich verdient (gemeinsam veranlagte Ehegatten: 51.600 im Jahr).
Fazit: Ein Bausparvertrag, ist schnell und ohne großen Aufwand abgeschlossen. Es gibt demnach keinen Grund, auf das Geschenk der Hand zu verzichten.
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