Mit dem Begriff Option wird ein abgeleitetes Finanzgeschäft bezeichnet. Durch sie erlangt man das Recht,
ein Produkt, oder im Falle einer Aktienoption Aktien zu einer späteren Zeit zu erwerben oder zu verkaufen.
Der Preis wir dabei vorher festgelegt. Dabei besteht auch die Möglichkeit, die Option verfallen zu lassen.
Somit handelt es sich um ein bedingtes Termingeschäft.
Es ist nicht unbedingt erforderlich, den Basiswert auszuliefern. Es reicht, wenn der Käufer dem Verkäufer bzw.
umgekehrt die Preisdifferenz zahlt. Man bezeichnet dies als . Es wird im Vertrag festgelegt, ob
es zur Lieferung des Basiswertes kommen soll oder ob es zu einem Barausgleich kommen soll.
Direktverweis auf den Begriff "Aktienoption" – einfach kopieren: