Als Nachrangkapital wird Kapital von Gläubigern bezeichnet, deren Ansprüche im Insolvenzfall des Schuldners hinter die anderer Gläubiger zurücktreten. Nachrangige Anleihen werden sowohl von Industrieunternehmen als auch von Banken am Kapitalmarkt begeben. Für Schuldner bieten sie die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalposition zu verbessern, da nachrangige Finanzierungsmittel bei der Einstufung der Bonität als Eigenkapital anerkannt werden.
Die Inhaber von nachrangigen Schuldverschreibungen erhalten als Gegenleistung für das höhere Verlustrisiko, dass sie im Vergleich zu anderen Gläubigern tragen, einen höheren Zinssatz für ihre Einlagen. Viele Zertifikate sind ebenfalls als nachrangige Inhaberschuldverschreibungen konzipiert und bieten deshalb eine höhere Rendite.
Im Fall der Insolvenz des Schuldners werden nachrangige Gläubigeransprüche in der Regel gar nicht bedient.
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