Bei einer Insolvenz kann der die Privatperson, oder die Firma ihre Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen.
Für Firmen wird bei Insolvenz vom Konkursgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt. dieser verwaltet das noch bestehende Vermögen und prüft alle offenen Forderungen. Den Antrag auf Insolvenz können Schuldner und Gläubiger gleichermaßen beim Insolvenzgericht stellen. Ein wird für Unternehmen nur dann eröffnet, wenn noch genügend Werte (Masse) vorhanden ist, die vom Insolvenzverwalter verwaltetet werden kann. Nach dem neuen Insolvenzrecht von 2001 sollen gemeinsam (Gläubiger, Schuldner und Insolvenzverwalter) Lösungen zur Erhaltung des Unternehmens gefunden werden. Erst an letzter Stelle steht die Abwicklung der Firma.
Bei einer Privatinsolvenz kann der Schuldner einen Antrag auf Restschuldenbefreiung stellen. D wird das vom Gericht mit Auflagen bestätigt, kann der Schuldner nach 7 Jahren (Ausnahmen 5 Jahre) wieder schuldenfrei sein.
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