Das Wort Fiskus beschreibt allgemein zunächst einmal den deutschen Staat. Im Finanz- beziehungsweise Wirtschaftsbereich wird es jedoch meist dann verwendet, wenn es um die staatlichen Finanzbehörden geht. Dabei sind in der Regel die Finanzämter beziehungsweise Steuerbehörden gemeint.
Rechtlich gesehen sind jedoch Staat und Fiskus zwei verschiedene Institutionen. So fallen normalerweise alle Handlungen des Staats unter das so genannte öffentliche Recht – wenn es jedoch um finanzielle und/oder steuerliche Belange geht, gilt hier in den allermeisten Fällen das Zivilrecht.
Aus diesem Grund werden alle Rechtsstreite, die zwischen Bürgern und dem Fiskus entstehen, vor einem Zivilgericht ausgetragen.
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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
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