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Donnerstag, März 28, 2024
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Reiserecht – Flug überbucht

 

    

Flug überbucht 

Ärgerlich, aber es kommt immer wieder vor, dass die Fluglinien bei ihren Flugreisen mehr Passagieren einen Platz anbieten, als das Flugzeug eigentlich zur Verfügung hat. So wollen die Fluglinien auch sicher sein, dass ihr Flugzeug ausgelastet fliegt, da es immer wieder, auch in der letzten Minute vor dem Abflug noch dazu kommt, dass ein Passagier oder auch mehrere die Reise nicht wie geplant antreten und der Platz dann frei bleibt. Aber sind dann doch alle Passagiere am Flugschalter und möchten ihren Sitzplatz einnehmen, dann können nicht alle auch befördert werden. Sehr ärgerlich, wenn dieses dann einen Passagier trifft.

Aber die Fluglinien innerhalb der Europäischen Union sind dazu verpflichtet, dem Passagier hier eine Entschädigung anzubieten und auch gleichzeitig dafür zu sorgen, dass er an das Ziel des Fluges gelangt. Die Entschädigung ist finanziell zu sehen. Hier wird nach der Entfernung zum Ziel eine Pauschale festgelegt, die von den Fluggesellschaften auch an die Passagiere gezahlt werden muss. Es ist nicht gestattet, dass der Passagier einen Gutschein erhält, der Geldbetrag ist nur auch wirklich in Geld zu geben. Ist die Flugentfernung mehr als 3500 km (=Langstreckenflug) dann muss die Fluglinie mindestens einen Betrag von 600 Euro an die Passagiere zahlen, die wegen der Flugüberbuchung keinen Platz mehr bekommen haben. Ist die Entfernung zwischen 1500 und 3500 km, stehen den Passagieren noch 400 Euro zu, bei den Strecken, die kleiner als 1500 km sind, können die Passagiere immerhin noch einen Betrag von 200 Euro von der Fluglinie einfordern.

Neben den Entschädigungen sind auch die Tickets für den Flug, der nicht angetreten werden kann, umzutauschen. Die Passagiere können frei entscheiden, ob sie das Ticket gegen ein anderes eintauschen möchten, also einen anderen Flug nehmen möchten, oder aber ob sie ganz auf die Beförderung durch diese Fluggesellschaft verzichten und das Ticket ganz zurückgeben. Die Fluggesellschaft muss so handeln, wie es der Passagier wünscht. Sollte aufgrund des überbuchten Fluges nur ein weiterer Flug möglich sein, der zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, dann kann der Passagier auch die Kosten, die dadurch entstehen, sich von der Fluglinie erstatten lassen. Sollte eine Unterbringung in einem Hotelzimmer angebracht sein, dann müssen die Fluglinien die Kosten auch tragen.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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