Reisekatalog Allen Reisenden kann ein guter Tipp gegeben werden, damit es nicht zu einem Mangel am Urlaubsort kommen kann. Der Reisekatalog ist gründlich zu lesen und auch sollte er verstanden werden. Denn die Reiseveranstalter können im Reisekatalog das Urlaubsziel durchaus verschönert darstellen, damit sie Gäste auch anlocken können. Hier sind die rechtlichen Grundlagen soweit gegangen, dass es durchaus passieren kann, das Fotos von dem Objekt im Katalog zu finden sind, die das Hotel, die Urlaubsanlage zeigen, wie sie in den schönsten Zeiten mal ausgesehen haben. Es liegt rechtlich kein Verstoß vor, dieses auch so den Reisenden zu präsentieren. Gleiches gilt für die Beschreibungstexte der Reisen und der Hotels. Auch hier können die Veranstalter schreiben, was sie möchten, solange ein bisschen Wahrheit dabei ist. Rechtlich ist auch hier die Grundlage so gesehen, dass Angaben verschönert werden dürfen. Damit machen die Veranstalter es dem Urlauber aber sehr viel schwerer sich ein genaues Bild auch vom Urlaubsort, dem Service und den Leistungen zu machen. Aber die Veranstalter, die die Kunden suchen, die werden auch noch lange von diesem Gebrauch machen, wenn es rechtlich nicht eingeschränkt wird. Allen Reisenden ist es anzuraten, nicht nur einen Reisekatalog sich anzusehen, sondern auch die von anderen Anbietern. Sollten auch hier die gleichen Sachen aufgelistet sein, kann auch ein Blick in das World Wide Web helfen. Viele Internetpräsenzen beschäftigen sich mit dem Thema Reisen und auch Urlaubshotels. Nicht nur, dass hier vielleicht neuere Beschreibungen gefunden werden können, aktuelle Bilder, auch können oft die Meinungen anderer Reisenden eingesehen werden. Dieses stellen ihre Meinungen zu Urlaubszielen online, damit andere sich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort machen können. Sollte es hier vermehrt zu negativen Äußerungen kommen, dann sollten sich die Reisenden hier Gedanken machen, ob eine Reise hierhin empfehlenswert ist. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |