Ratenzahlungen sind Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Gläubiger und Schuldner darüber, dass eine bestimmte Summe nicht in einem Betrag, sondern in mehreren Teilzahlungen beglichen wird.
Ratenzahlungen werden zum Beispiel von vielen Versandhändlern angeboten: Kunden können dort Produkte erwerben und die Bezahlung in mehrere Raten aufteilen. Dies ermöglicht zum einen den bequemeren Erwerb von teureren Gegenständen, birgt auf der anderen Seite jedoch auch das Risiko der Überschuldung.
Ratenzahlungen werden darüber hinaus zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbart, wenn der Schuldner die Forderung des Gläubiger nicht in einer Summe aufzubringen im Stande ist, ein gerichtliches Mahnverfahren jedoch vermieden werden soll. Derlei Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien und werden insbesondere durch -Büros angewandt.
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