Als Staatsverschuldungen werden die Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand bezeichnet. Die gesamte Staatsverschuldung in Deutschland beläuft sich auf rund 1,6 Billionen Euro, wobei in den Jahren 2009 bis 2013 ein Anwachsen auf bis zu 2 Billionen Euro erwartet wird. Darin enthalten sind die Schulden des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung.
Die Staatsverschuldung hat dabei seit den 60er Jahren stets zugenommen eine Rückführung erfolgte zu keinem Zeitpunkt. Die Staatsverschuldung soll durch die EU-Stabilitätskriterien eigentlich begrenzt werden. Diese sehen vor, dass die jährliche Neuaufnahme von Verbindlichkeiten durch die öffentliche Hand sich auf nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes belaufen darf und dass die Gesamtverschuldung maximal 60 Prozent des BIP betragen darf.
Viele EU-Mitgliedsländer erfüllen diese Vorgaben nicht.
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