Es wird von Anschaffungskosten gesprochen, wenn beim Erwerb von Wirtschaftsgütern gewisse Kosten entstehen.
Zu diesen Kosten gehören der Kaufpreis, die Gutachterkosten, die Maklerprovision, die Notarkosten, die Grunderwerbssteuer und die Grundbuchkosten.
Diese Anschaffungskosten sind laut Gesetz geregelt.
Die Kosten sind immer die Netto – Kosten, die auftreten. Es sind die Gegenstände, die man mit Aufwendungen erwirbt oder erhalten will. Zu den Nettokosten, kommen dann, wie erwähnt, noch weitere Kosten zu.
Die Anschaffungskosten sind bei Immobilien sehr ähnlich. Hier gehören alle Anwendungen, die man durch den Erwerb einer Immobilie benötigen wird oder die Immobilie erhalten bleiben soll, zu den Anschaffungskosten dazu. Damit kann ein nutzungsbereiter Zustand gesichert werden.
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