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Versicherungsbürgschaft – Kredit und Finanzlexikon

Bei einer Versicherungsbürgschaft stellt sich eine Versicherung oder ein Kreditinstitut als Bürge für ein Unternehmen zur Verfügung. Zuvor wird in der Regel die wirtschaftliche Lage des betreffenden Unternehmens anhand von bestimmten Kennzahlen überprüft und somit festgestellt, ob die Bürgschaft überhaupt übernommen werden kann.
Eine solche Versicherungsbürgschaft bringt für das Unternehmen den Vorteil, bei der Aufnahme von Krediten oder Darlehen in der Regel weniger andere Sicherheiten aufbringen zu müssen. Damit kann die Liquidität des Unternehmens und damit seine Wettbewerbsfähigkeit effektiv erhöht werden.
Die als Bürge auftretende Versicherungsgesellschaft muss erst dann für das Unternehmen haften, wenn dieses als zahlungsunfähig gilt beziehungsweise Insolvenz anmelden muss.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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