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Kassenkredit – Kredit und Finanzlexikon

Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich bei dem so genannten Kassenkredit um ein Darlehen, welches die öffentlichen Kassen, das heißt Organe der öffentlichen Hand, bei Bedarf in Anspruch nehmen können. Die Darlehensnehmer sind dabei meist Städte, Gemeinden oder Landkreise.
Wie hoch der Kredit für ein solches öffentliches Organ ausfallen darf, legt die Haushaltssatzung fest. Diese Satzung bildet die Grundlage für die Haushaltspläne und muss jeweils neu beschlossen werden. Zuständig für die Aufnahme und Verwendung eines solchen Kredites ist jeweils der Kämmerer der Stadt beziehungsweise des Kreises.
Die Zinssätze für einen Kassenkredit orientieren sich dabei am aktuellen Niveau auf dem Geldmarkt.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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