14.5 C
München
Freitag, Juni 13, 2025
StartLexikonJahresfehlbetrag - Kredit und Finanzlexikon

Jahresfehlbetrag – Kredit und Finanzlexikon

Der Jahresfehlebtrag versteht sich als der Betrag, um den die Aufwendungen eines Unternehmens im Laufe eines Geschäftsjahres seine Erträge übersteigen. Der Fehlbetrag wird durch die Gewinn– und Verlustrechnung ausgewiesen und führt in der Bilanz des betreffenden Geschäftsjahres zu einer Verringerung des Eigenkapitals.
Sofern nicht ausreichend Eigenkapital zur Verfügung steht, um den Fehlbetrag zu decken, muss dieses entweder unmittelbar von außen zugeführt werden oder aber das Unternehmen muss Insolvenz anmelden.
Erzielt ein Unternehmen Verluste, ist eine umfassende Bestandsaufnahme erforderlich, um die Ursachen dafür zu identifizieren. Der Jahresfehlbetrag kann durch einmalige Sonderbelastung durch außerordentliche Abschreibungen genauso entstehen wie durch einen dauerhaften Rückgang der Nachfrage nach den vom Unternehmen hergestellten Produkten, was einen Abbau der Kapazitäten oder auch einen Umbau des Kerngeschäfts impliziert.

Direktverweis auf den Begriff "Jahresfehlbetrag" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Beliebte Beiträge