Der Jahresfehlebtrag versteht sich als der Betrag, um den die Aufwendungen eines Unternehmens im Laufe eines Geschäftsjahres seine Erträge übersteigen. Der Fehlbetrag wird durch die Gewinn– und Verlustrechnung ausgewiesen und führt in der Bilanz des betreffenden Geschäftsjahres zu einer Verringerung des Eigenkapitals.
Sofern nicht ausreichend Eigenkapital zur Verfügung steht, um den Fehlbetrag zu decken, muss dieses entweder unmittelbar von außen zugeführt werden oder aber das Unternehmen muss Insolvenz anmelden.
Erzielt ein Unternehmen Verluste, ist eine umfassende Bestandsaufnahme erforderlich, um die Ursachen dafür zu identifizieren. Der Jahresfehlbetrag kann durch einmalige Sonderbelastung durch außerordentliche Abschreibungen genauso entstehen wie durch einen dauerhaften Rückgang der Nachfrage nach den vom Unternehmen hergestellten Produkten, was einen Abbau der Kapazitäten oder auch einen Umbau des Kerngeschäfts impliziert.
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