20.6 C
München
Dienstag, Juni 24, 2025
StartVersicherungenVeranstalter - Haftpflichtversicherung - Versicherungen

Veranstalter – Haftpflichtversicherung – Versicherungen

Veranstalter – Haftpflichtversicherung

Wo gefeiert wird, da kann auch schon mal etwas zu Bruch gehen. Aus diesem Grund gibt es die Veranstalterhaftpflichtversicherung, die für alle Schäden zuständig ist, die bei der Durchführung oder Organisation von Veranstaltungen entstehen. Der Abschluss einer solchen Versicherung kommt sowohl für Unternehmen, als auch für Clubs und Vereine in Frage, die regelmäßig Veranstaltungen durchführen.

Grundsätzlich deckt die Veranstalterhaftpflichtversicherung sowohl Personenschäden als auch Sach- und Vermögensschäden ab. Die genauen Vertragsbedingungen müssen jedoch – wie bei fast jeder gewerblichen Versicherung – individuell mit dem Versicherer ausgehandelt werden. Neben Schäden, die im Zuge der Durchführung der eigentlichen Veranstaltung entstehen, können auch Schäden durch das Be- und Entladen des Equipments und durch dessen Auf- und Abbau mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Laut Gesetz ist in Deutschland jeder Veranstalter dazu verpflichtet, finanzielle Vorsorge zu treffen, so dass er im Falle eines Schadens für diesen in voller Höhe aufkommen kann. Da die Schadenshöhen bei Veranstaltung aber kaum kalkulierbar sind (ein einstürzendes Festzelt kann beispielsweise viele tausend Euro Schaden verursachen), muss eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei nahezu allen Sportveranstaltungen ist der Abschluss dieser Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, da im Rahmen solcher Veranstaltungen besonders große Gefahren von Schäden bestehen.

Hinsichtlich des Versicherungsumfangs kann eine Veranstalterhaftpflichtversicherung auf verschiedene Arten abgeschlossen werden. Bei einem Verein bezieht sich der Versicherungsschutz in der Regel auf alle angemeldeten Vereinsmitglieder. Ebenso ist es möglich, bei Veranstaltungen mit nicht bekannten Teilnehmern einen Versicherungsschutz zu vereinbaren, der alle Teilnehmer dieser Veranstaltung umfasst. Als dritte Möglichkeit ergibt sich, alle Teilnehmer einer Veranstaltung explizit in den Versicherungsvertrag mit aufzunehmen, was jedoch nur bei Veranstaltungen mit relativ wenigen, bekannten Teilnehmern möglich ist.

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Beliebte Beiträge