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Mittwoch, November 20, 2024
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Bauwesenversicherung Bauleistungsversicherung – Versicherungen

Bauwesenversicherung Bauleistungsversicherung

Bei der Bauwesenversicherung und der Bauleistungsversicherung handelt es sich um Versicherungsformen, die grundsätzlich sowohl vom betreffenden Bauunternehmer, als auch von einem gewerblichen oder privaten Bauherren abgeschlossen werden können.
Die Bauwesenversicherung stellt dabei zumeist die grundsätzliche Versicherungsform dar, während die Bauleistungsversicherung in der Regel nur optional hinzu gebucht werden kann, aber keine eigenständige Versicherungsform darstellt.

Welche Aufgaben haben diese Versicherungen?

Wenn sich ein Bauwerk noch im Rohbauzustand befindet, ist es vielen Gefahren und Risiken ausgesetzt. Entsprechende Schäden können zum Beispiel durch die Einwirkung von höherer Gewalt durch Sturm, Feuer, Wasser oder Hagel entstehen, aber auch durch Vandalismus, Einbruch und/oder Diebstahl. Die Bauwesenversicherung wurde dafür konzipiert, genau diese Risiken abzusichern. Im Schadensfall wird sie dafür sorgen, dass der ursprüngliche Zustand zum Zeitpunkt des Schadenseintritts wiederhergestellt wird. Dafür übernimmt sie sowohl die Kosten für die Feststellung der genauen Schadenshöhe, als auch für dessen Beseitigung selbst.

Die Bauleistungsversicherung, welche im Rahmen einer Zusatzoptionen zu den meisten Bauwesenversicherungen abgeschlossen werden kann, sichert alle Schäden ab, die entweder durch Materialfehler oder eine fehlerhafte Bauleistung verursacht werden. Dies könnte z. B. dann der Fall sein, wenn das Bauunternehmen keine ausreichende Isolierung am Objekt vornimmt und aus diesem Grund später Feuchtigkeit ins Gebäude eindringt. Aus diesem Beispiel wird der Unterschied zwischen der Bauwesen- und der Bauleistungsversicherung recht deutlich. Die Bauwesenversicherung gilt grundsätzlich nur während der Bauphase des Objekts, während die Bauleistungsversicherung auch Schäden reguliert, die sich erst nach Fertigstellung des Objekts zeigen.

Grundsätzlich sollten dabei die Versicherungsformen individuell auf das Bauobjekt zugeschnitten werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Versicherungssumme, von der anschließend auch die Beitragshöhen unmittelbar abhängen. Weiterhin ist es möglich, für jede einzelne Versicherungsform eine eigene Versicherungssumme festzulegen. Dies zahlt sich z. B. dann aus, wenn sich während der Bauphase Schäden durch äußere Einflüsse am Gebäude ergeben, sich hinterher aber weiterhin herausstellt, dass auch die Baumaßnahmen selbst nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

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