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Montag, Juni 9, 2025
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Reise Krankenversicherung – Versicherungen

Reise Krankenversicherung

Wer gerne und viel verreist, für den gibt es inzwischen unzählige Möglichkeiten, sich gegen alle Eventualitäten zu versichern. Experten bezweifeln jedoch, dass ein Großteil dieser angebotenen Versicherungsformen wirklich notwendig ist. Es gilt daher zu differenzieren, welche Reiseversicherungen sinnvoll sind und welche nicht.

Nichts zu diskutieren gibt es indes zur Reisekrankenversicherung. Sie stellt eine Versicherungsform dar, deren Abschluss vor Antritt einer Reise unbedingt notwendig ist. Dabei sind die Beiträge hierfür durchweg relativ niedrig, zudem gibt es attraktive Komplettangebote zur Absicherung der ganzen Familie.

Warum ist die Reisekrankenversicherung notwendig?

Grundsätzlich sind Sie durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung auch im Ausland für stationäre und ambulante Behandlungen versichert. Das Problem ist jedoch, dass die staatliche medizinische Versorgung in vielen Ländern so schlecht ist, dass der Versicherte hier keine ausreichende Behandlung erfahren kann. Darüber hinaus verlangen die gesetzlichen Krankenversicherungen, dass der Versicherte auf einer Reise zunächst in Vorkasse tritt und die gesamten Kosten für medizinische Behandlung an Ort und Stelle bezahlt. Erst später in Deutschland kann er sich diese Kosten von seiner Krankenkasse erstatten lassen.

Wurde jedoch eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, so kann der Versicherte im Ernstfall auch eine private Klinik oder einen Privatarzt aufsuchen und sich dort medizinisch behandeln lassen. Die Kosten werden von der Reisekrankenversicherung übernommen. Weiterhin ist es – zumindest bei stationären Behandlungen – meist nicht erforderlich, dass der Versicherte die Kosten für die medizinische Behandlung im Ausland selbst vorstreckt. In der Regel genügt es, sich mit der Reisekrankenversicherung in Deutschland in Verbindung zu setzen, so dass diese die Kosten für die medizinische Behandlung direkt an das Krankenhaus bezahlt. Lediglich bei Privatärzten ist es teilweise noch nötig, die Kosten zunächst vorzustrecken.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Reisekrankenversicherung ausschließlich für medizinische Notfälle, die vor Ort aufgetreten sind, gilt. Wer also bereits vor Reiseantritt in Deutschland ein Leiden hatte, kann dieses nicht im Ausland behandeln lassen – außer, es handelt sich um einen akuten Notfall.

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