Feuerversicherung
Auch in der DDR gab es früher eine solche, staatliche Zwangsversicherung. Sie nannte sich Monopolgebäudeversicherung und umfasste ebenfalls alle Elementarschäden. Zum Einsatz kam diese Versicherungsform übrigens vielfach im Rahmen des Elbhochwassers im Jahre 2002. Die Prämienhöhe wurde dabei nach dem so genannten Gleitwert berechnet. Das heißt, dass zu versichernde Objekte weist keinen festgelegten, sich nicht verändernden Wert auf, sondern unterliegt einer ständigen Wertschwankung, die mittels spezieller Formeln errechnet werden konnte.
Mitte des Jahres 1994 verlor die Feuerversicherung jedoch ihre staatliche Monopolstellung und kann seitdem von jeder Versicherungsgesellschaft angeboten werden. Oftmals ist sie inzwischen im Rahmen von Gebäude- oder Hausratversicherungen enthalten, bei einzelnen Versicherern kann sie jedoch auch noch separat abgeschlossen werden. Insbesondere für gewerbliche Zwecke bietet sich der Abschluss einer separaten Feuerversicherung an, da hier in der Regel ein wesentlich größerer Leistungsumfang gefordert wird.
Welche Kosten sind durch eine Feuerversicherung abgedeckt?
In der Regel übernimmt eine Feuerversicherung alle Kosten, die durch die Beseitigung der Auswirkungen des Feuers entstehen. Dies können sowohl Kosten für Feuerwehreinsätze beziehungsweise Löschmittel sein, als auch Kosten, die zur genauen Ermittlung der Schadenshöhe durch das Hinzuziehen eines Gutachters entstehen. Weiterhin übernimmt die Versicherung natürlich die Beseitigungskosten für den eigentlichen Brandschaden. Dabei ist es egal, ob dieser Schaden am Gebäude selbst entstanden ist oder am Inventar. Darüber hinaus kommt die Versicherung auch für Kosten auf, die durch die Unterbringung der Versicherten während der Sanierungszeit entstehen.