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Freitag, Juli 18, 2025
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Auslands – Krankenversicherung – Versicherungen

Auslands – Krankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung lässt sich in großen Teilen mit der Reisekrankenversicherung vergleichen, allerdings gibt es auch wichtige Unterschiede.

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wird vor allem dann notwendig, wenn der Versicherte in Länder verreist, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. In diesem Fall zahlt die gesetzliche Krankenkasse keine Leistungen für eine medizinische Versorgung. Im Gegensatz zur Reisekrankenversicherung heißt das: egal, ob Sie in ein staatliches Krankenhaus oder in eine Privatklinik im Ausland gehen, die Krankenkasse wird die Kosten in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen nicht ersetzen.

Viele denken jetzt vielleicht, dass Länder ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland ausschließlich Dritte-Welt-Länder sind. Dem ist aber nicht so. So hat Deutschland auch mit den USA kein Sozialversicherungsabkommen. Konkret bedeutet das, wenn Sie in den USA im Rahmen eines Urlaubs oder eines geschäftlichen Aufenthaltes krank werden und daraufhin ambulant oder stationär behandelt werden müssen, tragen Sie alle anfallenden Kosten vollständig selbst. Dabei kann es sich durchaus um Beträge von mehreren Tausend Euro handeln.

Probleme gibt es ebenfalls in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, wenn der Kranke nach Deutschland zurücktransportiert werden muss. Auch hierfür übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland nicht die Kosten. Wie hoch diese ausfallen können, kann sich jeder leicht selbst ausrechnen.

Wir wollen noch einmal die Unterschiede zwischen der Reisekrankenversicherung und der Auslandskrankenversicherung deutlich machen: eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich vor allem bei Reisen in Länder, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Mit dem Abschluss dieser Versicherung erreichen Sie, dass Sie die medizinischen Leistungen in diesen Ländern nicht komplett aus eigener Tasche bezahlen müssen. Eine Reisekrankenversicherung dagegen sollten Sie für Länder abschließen, die zwar eventuell ein Abkommen mit Deutschland geschlossen haben, deren staatliche medizinische Versorgung aber qualitativ nicht ausreicht, um im Ernstfall umfassend und bestmöglich behandelt zu werden.

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