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Samstag, November 16, 2024
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Reiserechtsschutz Versicherung – Versicherungen

Reiserechtsschutz Versicherung

Die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsprozesse nimmt mit jedem Jahr weiter zu – und das nicht nur in Deutschland. Auch im Ausland ist es mittlerweile an der Tagesordnung, selbst kleinste Unstimmigkeiten direkt vor Gericht zu bringen. Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung besitzt. Hier ist allerdings Vorsicht geboten: Bei in Deutschland abgeschlossen Rechtsschutzversicherungen ist nicht automatisch ein Auslands- beziehungsweise Reiserechtsschutz enthalten. Bei einigen Versicherern wird dieser ganz ausgeschlossen, bei anderen gibt es diverse Ausschlussregeln, welche dafür sorgen, dass nur besonders definierte Einzelfälle und Situationen durch die Versicherung abgedeckt sind.

Wer einen umfassenderen Schutz genießen möchte, sollte eine spezielle Rechtsschutzversicherung für die Reise beziehungsweise den Auslandsaufenthalt abschließen. Die Reiserechtsschutzversicherung gilt in der Regel für alle Reisen einer Person beziehungsweise einer kompletten Familie, je nach Art des abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Doch Vorsicht: Auch in einer Reiserechtsschutzversicherung ist nicht automatisch ein Rechtschutz für alle Ländern der Erde enthalten. Viele Versicherer schließen einzelne Länder vom Rechtschutz aus, insbesondere die Länder, in denen kein Justizsystem nach europäischem Standard gegeben ist.

Doch in welchen Situationen könnte der Reisende auf eine Rechtsschutzversicherung angewiesen sein?

In der Regel gleichen diese Situationen genau denen, die Sie auch in Deutschland ereilen können. So können Streitigkeiten beispielsweise im Straßenverkehr entstehen, wobei es egal ist, ob Sie als Fußgänger, Radfahrer, Zweiradfahrer oder Autofahrer an diesem teilnehmen. Da in vielen Ländern die Kriminalitätsrate wesentlich höher als in Deutschland liegt, muss auch hier ein entsprechender Rechtschutz des Öfteren in Anspruch genommen werden. Weiterhin ist rechtlicher Beistand oft auch nötig, um sich gegen Fluggesellschaften, Hotelbetreiber oder Reiseveranstalter zu wehren, wenn diese die abgesprochenen beziehungsweise vertraglich zugesicherten Bedingungen nicht einhalten. In all diesen Fällen kann Ihnen eine Reiserechtsschutzversicherung helfen.

Diese übernimmt beispielsweise die Kosten für eine Ersatzunterkunft, wenn sich das eigentlich gebuchte Hotel in einem nicht zumutbaren Zustand für Urlauber befindet. Darüber hinaus zahlt die Versicherung auch die Inanspruchnahme von Anwälten im Ausland und finanziert einen nötigen Gerichtsprozess. Dies sind allerdings nur wenige Beispiele, viele Versicherer bieten einen noch wesentlich größeren Leistungskatalog. Eine ausführliche Beratung kann Ihnen dabei jeder Versicherungsberater bieten.

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