Zunächst es wichtig zu wissen, dass Kinder zum Beispiel beim Besuch des Kindergartens oder auch in der Schule durch die gesetzliche abgesichert sind. Auch die Wege zur Einrichtung und wieder nach Hause sind dementsprechend versichert.
Geschieht allerdings ein Unfall im privaten Umfeld, so ist die gesetzliche Unfallversicherung dafür nicht zuständig. Um dieses Risiko abzudecken, sollte zusätzlich eine private Kinderunfallversicherung abgeschlossen werden. Bei vielen Versicherern gilt diese weltweit und schützt das Kind bei allen Unfallfolgen, unabhängig davon, wie der betreffende Unfall passiert ist. Im Gegensatz zu Erwachsenen kann man Kindern in der Regel keine besondere Sorgfaltspflicht auferlegen.
Abgesehen von dem eben genannten Unterschied bietet eine Kinderunfallversicherung in der Regel die gleichen Leistungen wie eine private Unfallversicherung für Erwachsene. Sie deckt also alle Unfallfolgen ab, zum Beispiel Kosten für Rettung, Bergung, medizinische Versorgung oder auch im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen.
Wird das Kind durch den Unfall dauerhaft geschädigt, sehen die meisten Kinderunfallversicherung vor, eine lebenslange Invalidenrente zu zahlen. Wie hoch diese ausfällt, hängt davon ab, welche Bedingungen beziehungsweise welche Versicherungssumme im entsprechenden Vertrag festgelegt wurde. Viele Versicherer bieten hierbei mehrere Varianten einer Kinderunfallversicherung an, aus denen sich der Kunde die jeweils passende selbst aussuchen kann. Zudem ist es möglich, den Versicherungsvertrag individuell abzuändern und beispielsweise die Versicherungssumme entsprechend heraufzusetzen.
Vorsicht geboten ist er jedoch bei der Ausübung von Sportarten. Nicht alle Sportarten, die ein Kind ausüben kann, sind automatisch in der Unfallversicherung mit abgesichert. Bei risikoreichen Sportarten wie beispielsweise Kampfsport, Leichtathletik oder ähnliches gewähren viele Versicherer keine Deckung. Bei einigen kann diese jedoch gegen Aufpreis in die Versicherung integriert werden.