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Donnerstag, Dezember 12, 2024
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Fuhrparkversicherung – Versicherungen

Fuhrparkversicherung

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen – beispielsweise im Fuhrpark eines Unternehmens – reicht es oft nicht aus, diese im Rahmen der normalen Haftpflicht– beziehungsweise Kaskoversicherung zu versichern. Diese Fahrzeuge werden in der Regel hart rangenommen, oftmals von mehreren Personen gefahren und auch für Diebe bieten sie oft interessante Bedingungen.

Für den Unternehmer kann es außerdem äußerst lästig sein, jedes einzelne Fahrzeug im Rahmen einer Haftpflicht- beziehungsweise Kaskoversicherung zu versichern. Eine Lösung für dieses Problem bietet die so genannte Fuhrparkversicherung. Damit ist es dem Unternehmer möglich, seinen gesamten Fuhrpark an Fahrzeugen mit einer einzigen Versicherung zu versichern. Die Prämien für eine solche Fuhrparkversicherung sind in der Regel ein ganzes Stück niedriger, als wenn jedes Fahrzeug einzeln versichert werden würde. Außerdem kommt hinzu, dass die Versicherer bei Fuhrparkversicherungen in der Regel sehr flexibel sind, dass heißt, der Unternehmer kann nach Wunsch besondere Bedingungen mit in den Versicherungsschutz aufnehmen.

Darüber hinaus ist in einer Fuhrparkversicherung meist auch der Insassenschutz für die Mitarbeiter, welche die Fahrzeuge bewegen, enthalten. So ist nicht nur das Fahrzeug selbst abgesichert, sondern auch der Mitarbeiter, der damit unterwegs ist.

Angeboten wird die Fuhrparkversicherung aber in der Regel nur für Unternehmen, die über eine ganze Reihe von Fahrzeugen verfügen. Kleine Handwerksbetriebe mit vielleicht zwei oder drei Fahrzeugen können diese Versicherung meist nicht abschließen.

Um die Prämien für die Fuhrparkversicherung zu senken, kann mit der Versicherung vereinbart werden, explizit jede einzelne Person in den Vertrag mit aufzunehmen, welche mit den firmeneigenen Fahrzeugen unterwegs ist. So können beispielsweise Unternehmen besonders von dieser Regelung profitieren, bei denen lediglich ältere Mitarbeiter die Firmenfahrzeuge bewegen. Hierbei lässt sich individuell mit dem Versicherer festlegen, dass beispielsweise nur Personen über 45 Jahre die Firmenfahrzeuge fahren dürfen. Da diese Person über entsprechende Erfahrung verfügen, sinkt die Schadensgefahr für den Versicherer, woraufhin dieser die Beiträge niedriger ansetzen kann. Eine gute Möglichkeit für den Unternehmer, bares Geld zu sparen.

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