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Donnerstag, November 14, 2024
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Reiseunfallversicherung – Versicherungen

Reiseunfallversicherung

Wenn auf Reisen ein Unfall geschieht, kann dies sehr teure Folgen für den betreffenden Reiseteilnehmer nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, eine entsprechende abgeschlossen zu haben. Für Personen, die bereits privat unfallversichert sind, erübrigt sich der Abschluss einer speziellen Reiseunfallversicherung, da auch Unfälle während einer Reise in der Regel in der privaten Unfallversicherung eingeschlossen sind.

Zudem bieten viele Reiseveranstalter bereits vorkonfigurierte Pakete aus verschiedenen Reiseversicherung an, in denen dann auch fast immer eine entsprechende Reiseunfallversicherung enthalten ist. Sie sollten sich also zunächst informieren, ob Sie eine solche Versicherung bereits unbewusst anderweitig abgeschlossen haben, bevor Sie diese extra abschließen.

Wer keine private Unfallversicherung besitzt und auch im Rahmen eines Versicherungspaketes für die Reise noch keine derartige Unfallversicherung abgeschlossen hat, sollte in jedem Fall über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken. Es reicht übrigens nicht aus, sich auf die in Deutschland geltende gesetzliche Unfallversicherung zu verlassen. Diese gewährt ihre Leistungen für Unfälle, die im Rahmen von Reisen passieren, nur sehr eingeschränkt.

Grundsätzlich schützt eine Reiseunfallversicherung vor allen wirtschaftlichen Folgen, die durch einen Unfall während der Reise entstehen können. Dies können beispielsweise Kosten sein, die durch Bergungsmaßnahmen verursacht werden, aber auch Kosten, die im Rahmen eines Rücktransportes ins Heimatland entstehen. Auch bei anschließender Invalidität gewähren die meisten Reiseversicherungen ihre Leistungen.

Zu beachten ist, dass nicht jede Aktivität im Rahmen einer Reise durch die Reiseunfallversicherung abgedeckt ist. Wer beispielsweise Extremsportarten betreibt und sich dadurch in eine erhöhte Gefahr begibt, ist zumeist nicht durch die Reiseunfallversicherung abgesichert. Jedoch bieten viele Versicherer an, solche Aktivitäten optional und gegen Aufpreis mit in die Versicherung aufzunehmen. Das gleiche gilt für Reisen, die in Krisen- oder Kriegsgebiete führen. Solche Reiseziele sehen die Reiseunfallversicherungen in der Regel in ihrem Leistungskatalog nicht vor, sie können gegebenenfalls aber gegen Aufpreis hinzugebucht werden.

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