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Mittwoch, April 17, 2024
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Betriebsgebaeude Versicherung

Aus dem privaten Bereich ist die Wohngebäudeversicherung inzwischen sehr bekannt. Jeder Besitzer einer Immobilie sollte eine solche Versicherung abgeschlossen haben, um sich gegen Schäden, die durch die Einwirkung Dritter oder aber durch höhere Gewalt am Gebäude entstehen könnten, wirkungsvoll abzusichern.

Selbstverständlich sollte ein solcher Versicherungsschutz auch für gewerblich genutzte Gebäude nicht fehlen. Hier ist er sogar noch wichtiger, da mitunter die gesamte Existenz des betreffenden Unternehmens davon abhängt, dass im Betriebsgebäude der Unternehmensbetrieb jederzeit reibungslos fortgeführt werden kann. Im Schadensfall sollte die Versicherung also schnell einspringen und durch die nötigen finanziellen Mittel dafür sorgen, dass die Weiterführung des Betriebs im entsprechenden Gebäude gesichert ist.

Welche Schäden sind durch eine Betriebsgebäudeversicherung abgedeckt?

Zunächst deckt diese Versicherung alle Schäden ab, die durch Einwirkung höherer Gewalt
entstehen. Dies können beispielsweise Schäden durch Hochwasser, Grundwasser, Leitungswasser, Glasbruch, Feuer, Sturm, Hagel und vieles mehr sein. Weiterhin fallen alle Schäden durch Blitzschlag in den Regelungsbereich dieser Versicherung, ebenso die Folgen von solchen Blitzeinschlägen wie beispielsweise defekte elektronische Geräte oder auch Brände. Ein wichtiger Bereich, der ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt ist, ist außerdem der Schutz gegen Einbruch beziehungsweise Einbruchdiebstahl. In vielen Versicherungsverträgen ist außerdem die Regulierung von Schäden nach einem Fahrzeuganprall an das Betriebsgebäude enthalten.

Im Schadensfall wird die Versicherung alle entstehenden Kosten übernehmen. Dazu gehören die Kosten für die Beseitigung des Schadens selbst, aber auch Aufräumkosten, Bergungskosten, Dekontaminierungskosten und vieles mehr. Sollten Sachverständige oder Zeugen hinzugezogen werden müssen, übernimmt auch dafür die Versicherung alle Kosten. Weiterhin kann vereinbart werden, dass auch indirekt entstandene Schäden durch die Versicherung abgedeckt sind. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Sturm Bäume entwurzelt und diese anschließend das Unternehmensgebäude beschädigen.

Zusätzlich vereinbaren lässt sich mit vielen Versicherern eine Übernahme der Mehrkosten durch eventuelle Wiederherstellungsbeschränkungen, Preissteigerungen oder auch den allgemeinen Technologiefortschritt.

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