Reisegruppen Versicherung
Eine solche Reisegruppenversicherung kommt beispielsweise für Clubs und Vereine, Firmenreisen, aber auch für Ausflüge von Schulklassen und so weiter in Frage. Die Versicherung zahlt immer dann ihre Leistungen aus, wenn die gesamte Reisegruppe oder Teile davon die Reise nicht antreten kann oder – wenn diese bereits angetreten ist – vor Beendigung abbrechen muss. Grund dafür kann beispielsweise der Unfall oder die Erkrankung eines Reiseteilnehmers sein, aber auch schwerwiegende Ereignisse im Familienkreis eines Reiseteilnehmers.
Was in der Regel nicht akzeptiert wird, ist, dass eine gesamte Reisegruppe die Reise abbricht oder gar nicht erst antritt, wenn nur ein Reiseteilnehmer verhindert ist. Ausnahmen hiervon sind Reisen unter Verwandten beziehungsweise im Familienkreis.
Viele Versicherer bieten an, dass eine Reisegruppenversicherung mit anderen Reiseversicherungsformen verbunden werden kann, z. B. eine Reisekrankenversicherung oder auch eine Reiserücktrittsversicherung.
Zu beachten ist, dass nicht alle Arten von Reisen im Rahmen einer Reisegruppenversicherung versicherbar sind. So sind beispielsweise alle Arten von Abenteuerreisen sowie auch Segeltörns und Expeditionen in der Regel nicht durch eine solche Versicherung abgedeckt. Weiterhin legen viele Versicherer einen Höchstpreis für die gesamte Gruppe fest, der sich beispielsweise auf 50.000 oder 100.000 Euro belaufen kann.
Im Versicherungsvertrag muss jeweils das Geburtsdatum und der Vor- und Zunahme von jeder Person angegeben werden, die an der Reise teilnimmt. Die wird in der Regel als Gesamtbetrag festgelegt und dann durch alle Teilnehmer der Reise geteilt, so dass jeder den gleichen Beitrag zur Versicherung zu zahlen hat.
Manche Versicherungen machen allerdings Einschränkungen beim Alter der Reiseteilnehmer, zum Beispiel kann es passieren, dass Person ab 70 Jahre einen Risikozuschlag zahlen müssen.