Praxisausfallversicherung
Im Gegensatz zu einem normalen Unternehmen steht bei einer Praxis beziehungsweise Kanzlei eine Person im Mittelpunkt des Firmengeschehens. Fällt diese Person aus, so ist das Fortbestehen der Praxis in der Regel akut gefährdet. Man nehme als Beispiel einen Arzt, dessen Praxis nicht weiter existieren kann, wenn er als Hauptperson ausfällt. Dies kann z. B. in Folge eines Unfalles oder auch einer körperlichen beziehungsweise seelischen Krankheit der Fall sein.
Genau auf diese Situation hat sich die Praxisausfallversicherung spezialisiert. Sie übernimmt alle Kosten, welche durch den Praxisausfall entstehen und sorgt damit dafür, dass die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens beziehungsweise einer Insolvenz wirkungsvoll eingedämmt wird.
Doch nicht nur, wenn die Hauptperson der Praxis beziehungsweise Kanzlei durch Krankheit oder Unfall ausfällt, übernimmt eine Praxisausfallversicherung die entstehenden Kosten, sondern auch dann, wenn diese durch Einbruch, Feuer oder Elementarschäden für eine Zeit nicht weiter betrieben werden kann. In dieser Zeit sichert sie die wirtschaftliche Existenz des Praxisinhabers.
Wichtig ist, dass eine Praxisausfallversicherung individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen des jeweiligen Versicherten zugeschnitten wird. So muss zunächst ermittelt werden, welche genauen Kosten im Falle einer Betriebsunterbrechung der Praxis entstehen. Anhand dieser Zahlen kann dann die genaue Versicherungssumme festgelegt werden. Aus ihr ergeben sich auch die zu zahlenden Beiträge. Darüber hinaus muss die Praxisausfallversicherung den jeweiligen Entwicklungen laufend angepasst werden. So sind beispielsweise auch Personalkosten in dieser Versicherung enthalten. Vergrößert oder verkleinert sich die Zahl des Personals, muss die Versicherungssumme schnellstmöglich dem angepasst werden. Das gleiche gilt übrigens auch, wenn der Praxisinhaber umzieht und sich dadurch die Miete beziehungsweise Nebenkosten entscheidend ändern. Auch in diesem Fall sollte die Praxisausfallversicherung umgehend angepasst werden.
Der Abschluss einer Praxisausfallversicherung sollte für jeden Freiberufler mit eigener Praxis oder Kanzlei obligatorisch sein. Zwar kann für den persönlichen Verdienstausfall auch eine Berufsunfähigkeits- oder einspringen, jedoch übersteigen die Kosten, die im Rahmen des Praxisausfalls entstehen, oft die Beträge, welche von einer solchen Versicherung geleistet werden.