Kreditversicherung
Zunächst zur privaten Kreditversicherung. Wer einen Kredit aufnimmt, muss diesen in festgelegten Raten innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzahlen. Normalerweise wird ein Kredit nur dann vergeben, wenn der Kreditnehmer nachweislich dazu in der Lage ist. Probleme können dabei allerdings durch unvorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Krankheit, ein Unfall oder ähnliches entstehen. Viele Kreditnehmer sind durch solche Ereignisse nicht mehr in der Lage, die monatlichen Raten weiterhin aufzubringen.
Um dieses Risiko aufzufangen, gibt es die private Kreditversicherung. Sie springt immer dann ein, wenn der Kreditnehmer aus den oben genannten Gründen die Raten nicht mehr bedienen kann. Dabei kann die Kreditversicherung sowohl für einen begrenzten Zeitraum einspringen (z. B. bei vorübergehender Krankheit) als auch dann, wenn der Versicherte den restlichen Kreditbetrag überhaupt nicht mehr aufbringen kann.
Eine private Kreditversicherung wird in der Regel direkt bei Aufnahme des Kredites abgeschlossen. Viele Kreditnehmer fordern den Abschluss einer solchen Versicherung, bevor die Kreditvergabe bewilligt werden kann.
Darüber hinaus gibt es die gewerbliche Kreditversicherung. Sie wird auch als Warenkreditversicherung oder Delkredere-Versicherung bezeichnet. Sinn und Zweck dieser Versicherungsform ist es, einen Lieferanten im Falle des Ausfalls von Forderungen infolge von Warenlieferungen oder Dienstleistungen zu schützen. Im gewerblichen Bereich ist es üblich, bei einer Warenlieferung oder einer Dienstleistung Zahlungsziele von mindestens 30 Tagen – oftmals bis zu 180 Tagen – zu gewähren. Geht der Kunde in dieser Zeit in Insolvenz oder kann aus einem anderen Grund nicht mehr zahlen, bleibt der Lieferant unter Umständen auf dem gesamten Kosten sitzen. Vor diesem Risiko schützt eine gewerbliche Kreditversicherung.
Wie bei allen gewerblichen Versicherung, muss diese individuell auf die Anforderungen und Bedürfnisse des jeweiligen Lieferanten zugeschnitten werden.