Bauherren – Haftpflichtversicherung
Sie können sich nicht vorstellen, um welche Gefahren es sich dabei handelt?
Betrachten wir ein Beispiel: im Rahmen der Baumaßnahmen auf Ihrer Baustelle fallen durch eine Unachtsamkeit Teile auf die Fahrbahn, worauf diese einen Verkehrsunfall auslösen. In diesem Falle ist der Bauherr in der Pflicht und kann für die Regulierung des Schadens verantwortlich gemacht werden. Die meisten Bauherren sind jedoch der Meinung, dass einzig und allein die Baufirmen bzw. Handwerker dafür verantwortlich sind, dass die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert wird. Diese Annahme ist allerdings grundfalsch. Grundsätzlich ist immer der Bauherr dafür verantwortlich, dass die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert wird und sonstige Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Um sich diesbezüglich keinen Gefahren auszusetzen, ist jedem Bauherren dringend anzuraten, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Einzige Ausnahme ist hier, wenn die Gesamtsumme des Bauvorhabens unter 50.000 Euro liegt. Dies könnte zum Beispiel beim Anbau eines Hauses oder Bau einer Garage etc. der Fall sein. In diesem Fall fällt der eventuell auftretende Schaden in den Zuständigkeitsbereich der privaten Haftpflichtversicherung, so dass diese die entstehenden Kosten reguliert. Wird allerdings ein komplettes Haus neu gebaut, dürfte die Gesamtsumme in der Regel immer über 50.000 Euro liegen. In diesem Fall ist die private Haftpflichtversicherung nicht mehr zuständig und es muss eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Doch das ist noch nicht alles. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann Ihnen auch wertvolle Dienste erweisen, wenn einmal unberechtigte Schadenersatzansprüche von Seiten Dritter aufkommen. In diesem Fall fungiert die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch als Rechtschutzversicherung und vertritt Ihre Interessen vor Gericht beziehungsweise übernimmt die Kosten dafür.