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Zwangsversicherung – Finanzlexikon

Der Begriff der Zwangsversicherung wird in keinem Gesetz verwendet. Es gibt jedoch verschiedene Arten von Versicherungspflicht bzw. einem Zwang eine Versicherung zu haben.

Im Sprachgebrauch wird allerdings für die Versicherungspflicht oftmals die Bezeichnung Zwangsversicherung synonym verwendet. Die ältesten Formen einer solchen Zwangsversicherung bestehen im Bereich der Sozialversicherung.

In der Kranken- und Rentenversicherung wurde für Arbeitnehmer bereits im 19. Jahrhundert die Versicherungspflicht eingeführt. Waren zuerst nur Arbeiter zwangsweise versichert, Anfang des 20. Jahrhunderts folgte auch die Versicherungspflicht für Angestellte. Nach der Weltwirtschaftskrise wurde die Arbeitslosenversicherungspflicht eingeführt. Die gesetzliche sieht eine Zwangsversicherung für alle Betriebe vor.

Früher gab es in einzelnen deutschen Ländern die Pflicht die Gebäude bei der jeweiligen Monopolversicherung gegen Feuer zu versichern. Im Bereich der Privatversicherung gibt es die Zwangsversicherung von Fahrzeugen aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes. Jeder muss für sein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung haben.

Die neueste Zwangsversicherung ist durch die letzte Gesundheitsreform eingeführt worden. Ab 2009 muss jeder eine Krankenversicherung haben also auch Selbständige, die bisher nicht versichert waren.

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