Als Delkredere wird ein Korrekturposten in der Buchhaltung bezeichnet, in dem die geschätzten möglichen Forderungsverluste ausgewiesen werden. Der Bestand an offenen Forderungen wird so um das Delkredere reduziert. Der Umfang des Korrekturpostens ist nach vernünftigem kaufmännischem Ermessen vorzunehmen und richtet sich nach der Branche, in der ein Unternehmen tätig ist, nach der gesamtwirtschaftlichen Situation und der Qualität der Schuldner, gegen die Forderungen bestehen. Fällt eine bestimmte Forderung mit Sicherheit aus, ist diese separat in voller Höhe abzuschreiben und nicht automatisch durch das Delkredere gedeckt. Dies gilt insbesondere für größere Forderungen. Grundsätzlich muss jedes Unternehmen ein Delkredere einsetzen, da in jeder Branche und zu jeder Zeit anzunehmen ist, dass ein Teil der offenen Forderungen ausfällt.
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