Eine Teilschuldverschreibung ist eine Schuldverschreibung, die vom Emittenten bei der Platzierung am Markt in viele einzelne Wertpapiere aufgeteilt wurde und so von einer Vielzahl von Marktteilnehmern gezeichnet werden kann. Nimmt ein Unternehmen zum Beispiel 1.000.000 Euro am Kapitalmarkt über die Ausgabe einer verzinslichen Anleihe auf, kann es die Stückelung der Schuldverschreibungen auf zum Beispiel jeweils 1000 Euro aufteilen.
Es können dann bis zu 1000 Anleger je ein Papier erwerben. Eine Begrenzung der Stückzahl je Anleger ist jedoch nicht vorgesehen, so dass auch größere Volumina der Teilschuldverschreibung erworben werden können. Die Stückelung ändert nichts an den sonstigen Charakteristika einer Anleihe:
Der Inhaber hat Anrecht auf Zins und Tilgung und bei Insolvenz des Emittenten fließen die Ansprüche aus der Teilschuldverschreibung in die allgemeine Insolvenzmasse ein.
Direktverweis auf den Begriff "Teilschuldverschreibung" – einfach kopieren: