Front Running ist eine Form des Insiderhandels und in Deutschland unter Strafe gestellt. Das Vorgehen bezeichnet das Ausnutzen marktrelevanter Informationen vor deren Veröffentlichung.
Weiß ein Bankberater beispielsweise von einem größeren Kaufauftrag für eine bestimmte Aktie, weil ihm dieser von einem Kunden erteilt wurde und erwirbt er dann vor der Ausführung des Auftrages selbst die entsprechende Aktie, handelt es sich dabei um Front Running.
Gemäß den Corporate Integrity Charters der meisten Banken hätte der Berater in diesem Fall zunächst die vollständige Abwicklung der Order, zumindest aber deren Platzierung im Orderbuch, abwarten müssen, bevor er selbst auf eigene Rechnung einen Kaufauftrag erteilt.
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