Der Begriff der Rechtsnorm wird nicht einheitlich verwendet. Üblich ist es die Gesamtheit aller Gesetze und die aufgrund dieser Gesetze erlassenen Vorschriften als Rechtsnormen zu bezeichnen. Meist wird der Begriff Rechtsnorm mit dem der Rechtsvorschrift gleich gesetzt. Eine Rechtsnorm regelt einen Tatbestand und knüpft daran bestimmte Rechtsfolgen.
Als höchste Rechtsnorm gilt in Deutschland das Grundgesetz. Alle von den gesetzgebenden Organen (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Länderparlamente) erlassenen Gesetze müssen in Einklang mit diesem Verfassungsgesetz stehen. Viele Gesetze ermöglichen es, dass Ministerien Rechtsverordnungen erlassen. Auch diese sind Rechtsnormen. Die kommunalen Satzungen und Verwaltungsvorschriften gehören ebenfalls zu den Rechtsnormen.
Der weitestgehende Begriff der Rechtsnorm geht davon aus, dass jeder Verwaltungsakt einer Behörde mit Außenwirkung eine solche Rechtsnorm darstellt.
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