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Körperschaftsteuer – Kredit und Finanzlexikon

Die Körperschaftsteuer ist eine spezielle Steuerform, welche auf die Einkünfte von Körperschaften und ähnlichem Institutionen erhoben wird. Sie wird von den Bundesländern erhoben.
Der Steuersatz für die Körperschaftsteuer beträgt momentan 15 Prozent, hinzu kommt noch ein Solidaritätszuschlag in Höhe von z.Zt. 5,5 Prozent. Erhoben wird diese Steuer auf das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft, von dem eventuell noch gewisse Freibeträge abgezogen werden können.
So gilt z. B. für beschränkt Steuerpflichtige ein Freibetrag in Höhe von 3.835 Euro. Die Steuer wird jährlich erhoben.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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