Die Kursbildung von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten wird ausschließlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Es ist also der Kurs, den die Anleger in der aktuellen Marksituation bereit sind zu zahlen. Zunächst wird ein geschätzter Wert (Taxe) eingestellt, der dann vom ersten gerechneten Preis ersetzt wird. Die Kursbildung erfolgt dabei nach der Maßgabe des größten möglichen Umsatzes. Dabei werden alle Kauf – und Verkaufsorder gegenübergestellt und der Kurs festgelegt zu dem die größtmögliche Stückzahl bei minimalem Überhang umgesetzt werden kann. Dies bezeichnet man auch als Meistausführungsprinzip. Zu diesem Kurs werden dann auch alle nicht oder entsprechend limitierten Aufträge abgewickelt. Berücksichtigt werden alle Aufträge die bei Annahmeschluss vorliegen.
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