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Gebrauchsmuster – Kredit und Finanzlexikon

Gebrauchsmuster sind Erfindungen, die zwar nicht als angemeldet werden können, aber dennoch schutzfähig sind. Die Erfindungen stellen dabei in der Regel einer Fort- oder Weiterentwicklung bestehender Geräte oder Gegenstände dar. So kann beispielsweise eine neue Technologie bei der Sitzheizung eines Autos als Gebrauchsmuster angemeldet werden. Gebrauchsmuster werden in die so genannte Gebrauchsmusterrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und gewährleisten ihrem Besitzer für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, dass die erfundene Technologie nicht durch andere verwendet wird, ohne dass der Erfinder seine Zustimmung dazu gibt. Die Eintragung eines Gebrauchsmusters ist mit Gebühren verbunden. Reichen zwei Erfinder ein identisches Muster ein, wird nur demjenigen der Gebrauchsmusterschutz gewährt, dessen vollständiger Antrag zuerst beim Patentamt eingegangen ist.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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