Gebrauchsmuster sind Erfindungen, die zwar nicht als angemeldet werden können, aber dennoch schutzfähig sind. Die Erfindungen stellen dabei in der Regel einer Fort- oder Weiterentwicklung bestehender Geräte oder Gegenstände dar. So kann beispielsweise eine neue Technologie bei der Sitzheizung eines Autos als Gebrauchsmuster angemeldet werden. Gebrauchsmuster werden in die so genannte Gebrauchsmusterrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und gewährleisten ihrem Besitzer für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, dass die erfundene Technologie nicht durch andere verwendet wird, ohne dass der Erfinder seine Zustimmung dazu gibt. Die Eintragung eines Gebrauchsmusters ist mit Gebühren verbunden. Reichen zwei Erfinder ein identisches Muster ein, wird nur demjenigen der Gebrauchsmusterschutz gewährt, dessen vollständiger Antrag zuerst beim Patentamt eingegangen ist.
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