Tätigt ein Unternehmen eine Investition, kann es Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung stehen, als Anschaffungsnebenkosten zusammen mit den eigentlichen Anschaffungskosten auf der Passivseite der Bilanz aktivieren.
Zu den Nebenkosten zählen beispielsweise Fracht- und Transportkosten, Transaktionskosten beim Erwerb von Wertpapieren oder Renovierungskosten einer neu erworbenen Immobilie. Die Nebenkosten werden immer exklusive Umsatzsteuer verbucht. Sie können ebenso wie der erworbene Vermögensgegenstand über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden und sind damit steuerlich wirksam.
In diesem Punkt unterscheiden sich Anschaffungsnebenkosten gravierend von , die in dem Jahr, in dem sie anfallen, in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können und so zu einer stärkeren Minderung des zu versteuernden Gewinns führen.
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