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Nebenkosten – Kredit und Finanzlexikon

Tätigt ein Unternehmen eine Investition, kann es Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung stehen, als Anschaffungsnebenkosten zusammen mit den eigentlichen Anschaffungskosten auf der Passivseite der Bilanz aktivieren.
Zu den Nebenkosten zählen beispielsweise Fracht- und Transportkosten, Transaktionskosten beim Erwerb von Wertpapieren oder Renovierungskosten einer neu erworbenen Immobilie. Die Nebenkosten werden immer exklusive Umsatzsteuer verbucht. Sie können ebenso wie der erworbene Vermögensgegenstand über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden und sind damit steuerlich wirksam.
In diesem Punkt unterscheiden sich Anschaffungsnebenkosten gravierend von , die in dem Jahr, in dem sie anfallen, in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können und so zu einer stärkeren Minderung des zu versteuernden Gewinns führen.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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