Die Nutzungsdauer bezeichnet den Zeitraum, über den ein Vermögensgegenstand im Betrieb voraussichtlich genutzt werden kann.
Die Nutzungsdauer ist von handelsrechtlicher Bedeutung, da Unternehmen Abschreibungen auf ihre im Produktionsprozess verwendeten Aktiva vornehmen müssen. Die Abschreibungen dienen dazu, den tatsächlichen Wert der Vermögensgegenstände so genau wie möglich zu dokumentieren. In der AfA sind die Nutzungszeiträume für eine Vielzahl von Gütern vorgeschrieben. Computer können so beispielsweise über drei Jahre abgeschrieben werden, bei Immobilien und Autos stehen deutlich längere Zeiträume zur Verfügung.
Ist aufgrund besonderer Umstände von einer signifikant längeren oder kürzeren Nutzungsdauer gegenüber dem AfA-Wert für einen Vermögensgegenstand auszugehen, muss dies bei den Abschreibungen entsprechend berücksichtigt werden.
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