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Immobilien – Kredit und Finanzlexikon

Immobilien sind alle nicht beweglichen Wirtschaftsgüter. Dazu zählen Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Besitzt ein Unternehmen Immobilien, sind diese in der Bilanz unter dem Posten „Grundstücke und Gebäude“ auszuweisen.
Immobilien können wie andere Wirtschaftsgüter auch erworben und veräußert sowie zur Vermietung und Verpachtung genutzt werden. Auch Leasing-Modelle für Immobilien existieren.
Der Erwerb einer Immobilie ist mit der Pflicht zur Leistung der Grunderwerbssteuer verbunden, die in den meisten Bundesländern 3,5 Prozent des Objektwertes beträgt. Immobilien werden nicht nur zur Nutzung, sondern auch als Kapitalanlage erworben.
Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie eventuelle Veräußerungsgewinne stellen dabei die Erträge dar, die mit dem Investment in eine Immobilie erwirtschaftet werden.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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