7.4 C
München
Donnerstag, April 25, 2024
StartLexikonÜberschussbeteiligung - Kredit und Finanzlexikon

Überschussbeteiligung – Kredit und Finanzlexikon

Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, die Versicherungsnehmer an erwirtschafteten Gewinnen und Erträgen teilhaben zu lassen und eine erfolgsabhängige Überschussbeteiligung zu zahlen. Hierdurch steigert sich die finanzielle Leistung, die der Versicherungsnehmer je nach Art der Versicherung mit Ablauf der Vertragslaufzeit bei Fälligkeit oder mit Eintritt des Versicherungsfalles erhält. Eine beispielsweise, die zur Kapitalanlage und dient, wird erst durch die Überschussbeteiligung attraktiv, da die garantierte Grundverzinsung sehr niedrig ist.
Im Einzelnen ergibt sich die Überschussbeteiligung aus den Gewinnen, die durch die Anlage eines gewissen Teils der Versicherungsbeiträge auf dem Kapitalmarkt erzielt wird sowie aus Kosteneinsparungen und anderen unternehmerischen Rationalisierungen. Da die Höhe der Überschussbeteiligung von äußeren Einflüssen wie der Situation am Kapitalmarkt bestimmt wird, kann sie bei Abschluss der Versicherung nicht garantiert werden, sondern nur unverbindlich prognostiziert werden.

Direktverweis auf den Begriff "Überschussbeteiligung" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Beliebte Beiträge