In der Finanzfachsprache bezeichnet der Begriff Fälligkeit den Zeitpunkt, an dem ein Schuldner seine Schuld begleichen muss.
Wird dieser Termin überschritten, befindet sich der Schuldner fortan in Verzug und kann vom Gläubiger angemahnt werden. Bis zum Termin der Fälligkeit kann der Schuldner den offenen Betrag jederzeit vollständig begleichen.
Wird in einem Vertrag hingegen kein Fälligkeitstermin festgelegt, so ist die Forderung sofort fällig, das heißt, der Gläubiger kann die Forderung sofort geltend machen. Fälligkeitstermine findet man in fast allen Verträgen auf dem Finanzsektor, so z. B. bei Krediten, Zinszahlungen, Kapitalanlagen und sonstigen Investments.
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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
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