Den Begriff Wucher hat sicher fast jeder schon einmal gehört, da er auch im umgangssprachlichen Bereich eine bedeutende Rolle spielt. In der Wirtschaftssprache definiert man diesen Begriff jedoch sehr viel genauer, hier sagt er folgendes aus:
wer Wucher betreibt, nutzt die schwächere Situation eines Vertragspartners dahingehend aus, für sich selbst oder für Dritte finanzielle Vorteile zu erzielen. Entsprechende Paragraphen dazu findet man sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch, als auch im Strafgesetzbuch.
Demnach ist Wucher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren) und/oder Geldstrafe zu ahnden. Außerdem sind alle Geschäfte, bei denen Wucher im Spiel ist, als nichtig anzusehen.
Direktverweis auf den Begriff "Wucher" – einfach kopieren: