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Kommissionsgeschäft – Kredit und Finanzlexikon

Bei einem Kommissionsgeschäft handelt es sich um den Verkauf von Aktien oder Wertpapieren über eine dritte Person die nicht der Eigentümer dieser Gegenstände ist. Der Fachbegriff für die dritte Person ist .
Dieser ist an die Weisungen des Eigentümers (Kommittent) gebunden, kann aber im Falle von Gefahren die durch eine zeitliche Verzögerung entstehen könnten auch ohne Absprache handeln. Das Kommissionsgeschäft läuft in drei Schritten ab. Als erstes wird zwischen dem Kommittent und dem Kommissionär der zu verkaufende Gegenstand und die Provision für den Kommissionär aus gehandelt. Der Kommissionär verkauft den Gegenstand und erwirbt das Recht am Ertrag durch den Verkauf, muss diesen aber an den Eigentümer der Sache abtreten. Danach bezahlt der Exeigentümer die Provision und der Kommissionär gibt den Verkaufspreis heraus. Im Bereich Aktien und Wertpapiere kann es sich bei einem Kommissionär um eine Bank handeln.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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