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Montag, Juni 9, 2025
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Jagdhaftpflicht Versicherung – Versicherungen

Jagdhaftpflicht Versicherung

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder, der einen in Jagdschein beantragt oder einen bestehenden Jagdschein verlängern lassen möchte, einen Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen muss. Dabei muss die Versicherungsdauer mindestens der Laufzeit des Jagdscheins entsprechen.

Darüber hinaus müssen auch Jäger, die ihren Jagdschein nicht verlängert haben, ihre Jagdwaffen aber trotzdem behalten möchten, den Nachweis über eine solche Versicherung erbringen.

Grund für diese Versicherungspflicht ist, dass insbesondere der Jagdsport immer mit erhöhten Risiken verbunden ist. Wie es bei nahezu jeder Haftpflichtversicherung üblich ist, wurde auch die Jagdhaftpflichtversicherung in erster Linie dafür konzipiert, die Schäden am Eigentum, der Gesundheit oder dem Dritter zu regulieren, welche durch den Versicherten entstanden sind. Dabei sind sogar die Versicherungssummen explizit vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei Personenschäden beträgt diese mindestens 500.000 Euro, bei Sachschäden mindestens 50.000 Euro. Dies sind allerdings die absoluten Untergrenzen, viele Versicherer bieten von sich aus wesentlich höhere Versicherungssummen an.

Doch nicht nur in diesen Fällen springt eine Jagdhaftpflichtversicherung ein. Sie reguliert zum Beispiel auch Schäden, die durch Diebstahl von Teilen der Jagdausrüstung entstanden sind und übernimmt auch die Haftung für Schäden, die an der Gesundheit Dritter durch die Veräußerung von im Rahmen der Jagd erlegten Tieren entstanden sind.

Da Jäger in aller Regel auch Hundehalter sind, bieten viele Versicherer an, die Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung zu kombinieren. So kann der Jäger seine Hunde gleich mit absichern und die Versicherung kommt für Schäden auf, die diese verursacht haben. Wichtig ist aber immer zu wissen, dass die Hunde im Rahmen dieser Kombiversicherung in der Regel nur bei der Ausübung einer Jagd versichert sind. Bei allen Schäden, die im privaten Bereich durch die Hunde entstehen, wird die Versicherung ihre Leistung verweigern. Der Jäger sollte also für den privaten Bereich eine zusätzliche Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen.

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