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Mittwoch, März 27, 2024
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Elektronikversicherung – Versicherungen

Elektronikversicherung

Eine Elektronikversicherung gehört zu den gewerblichen Spezialversicherungen und kommt daher meist bei Unternehmen oder auch Vereinen zum Einsatz. Es handelt sich dabei um eine Versicherungsform, die teure Elektrogeräte, welche vorzugsweise im Rahmen von Veranstaltungen verwendet werden, finanziell absichert. Dabei kann es sich beispielsweise um Musikanlagen, Lichtanlagen oder Elektronik handeln, die zum Bewirten der Gäste benötigt wird.

Sofern ausschließlich Geräte eingesetzt werden, die keinen besonders hohen Wert aufweisen, muss in der Regel keine gesonderte Elektronikversicherung abgeschlossen werden. Sollte an diesen Geräten ein Schaden auftreten, ist dafür meist die Veranstalterhaftpflichtversicherung zuständig.

Anders verhält es sich allerdings, wenn auf Veranstaltungen besonders teure Elektronik zum Einsatz kommt. Hifi- und Lichtanlagen beispielsweise können Werte von vielen tausend Euro aufweisen und fallen damit nicht in den Schutzbereich einer Veranstalterhaftpflichtversicherung. Um diese Geräte zusätzlich absichern zu können, gibt es die Elektronikversicherung.

Doch nicht nur im Rahmen von Veranstaltungen ist eine versicherungstechnische Absicherung teurer Elektronik wünschenswert. Bei Unternehmen, die hochwertige elektronische Anlagen betreiben, ist ebenso oft eine zusätzliche Absicherung dieser Anlagen erforderlich. Grund dafür ist, das Elektronik über einer gewissen Wertgrenze in der Regel nicht von der normalen Inventarversicherung für gewerbliche Betriebe abgedeckt ist. Daher kann bei vielen Versicherungen zusätzlich zur Inventarversicherung eine spezielle Elektronik-Police abgeschlossen werden. Diese berücksichtigt dann den höheren Wert der elektronischen Geräte, kostet aber natürlich extra.

Wichtig ist dabei, zunächst den genauen Wert der elektronischen Anlagen zu ermitteln und den Versicherungsvertrag anschließend darauf abzustimmen. Insbesondere bei gewerblichen Versicherungen handelt es sich meist um sehr individuelle Versicherungsverträge, bei denen die Versicherungsbedingungen in Absprache zwischen Versicherer und Versichertem festgelegt werden können.

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