Sturmversicherung
Bleibt zunächst die Frage zu klären, ab wann man überhaupt von einem Sturm spricht. Experten bemessen dies an der offiziellen Skala für die Windstärke. Sobald die Luftbewegung eine Windstärke von mindestens acht auf der Beaufortskala erreicht hat, spricht man von einem Sturm. Im Versicherungsvertrag wird demzufolge meist festgelegt, dass die Versicherungsleistung genau ab dieser Windstärke gewährt wird.
Wie sieht der Leistungsumfang einer Sturmversicherung genau aus?
Zunächst kommt die Sturmversicherung für alle Schäden auf, die unmittelbar durch den Sturm am Gebäude verursacht wurden. Dabei kann es sich beispielsweise um abgedeckte Dächer, Schäden an Fassadenelementen oder auch zerstörte Fensterscheiben und Türen handeln. Bei letzteren ist jedoch zunächst zu klären, inwieweit eine eventuell vorhandene Glasversicherung diese Schäden übernimmt.
Zusätzlich werden von der Sturmversicherung auch Schäden reguliert, die indirekt durch den Sturm entstanden sind. Solche Schäden können z B. dann entstehen, wenn durch den Sturm gelockerte Dachziegel herabfallen und dadurch andere Teile des Gebäudes beschädigen. Weiterhin übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch das Eindringen von Wasser, Schnee oder Hagel in das Gebäude entstanden sind. Voraussetzung dafür ist aber, dass diese Elemente ausschließlich infolge des Sturms ins Gebäude eindringen konnten, beispielsweise dadurch, dass Fenster oder Türen vom Sturm eingedrückt wurden.
Im gewerblichen Bereich müssen Sturmversicherungen in der Regel stets gesondert abgeschlossen werden. Grund dafür ist, dass hierbei für den Versicherer ein erhöhtes Risiko besteht, da in der Regel auch besonders gefährdete Gegenstände wie beispielsweise Werbeschilder, Antennen oder ähnliches mit in der Versicherung eingeschlossen sind.