D & O Versicherung
Und wie es bei jedem neu entstehenden Risiko der Fall ist, gibt es auch bereits hierfür eine spezielle Versicherung. Sie nennt sich in D & O Versicherung, wobei die Buchstaben D & O für Directors & Officers stehen. Die Versicherung wendet sich also an alle führenden Mitarbeiter eines Unternehmens, zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und ähnliches.
Grundsätzlich kann eine D & O Versicherung ausschließlich für Kapitalgesellschaften abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Großkonzern, ein mittelständiges Unternehmen oder gar eine Non-Profit-Organisation handelt.
Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass der Manager im Fall eines für das Unternehmen ausschlaggebenden Fehlers selbst nachweisen muss, dass er korrekt und gewissenhaft gehandelt hat. Kann er dies nicht nachweisen, haftet er grundsätzlich mit seinem gesamten Privatvermögen. Hinzu kommt, dass auch Fehler der ihm unterstellten Mitarbeiter unter Umständen dem Manager angelastet werden können, da hier eine gesamtschuldnerische Haftung vorliegt.
Die D & O Versicherung sorgt dafür, dass Manager von einem solchen Risiko freigestellt werden. Sie fungiert zudem als passive Rechtsschutzversicherung und übernimmt alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsprozess anfallen. Die Versicherungssumme kann dabei individuell mit der Versicherungsgesellschaft ausgehandelt werden. Übernimmt die Versicherung ihre Rolle als Rechtsschutz, wird sie versuchen, unberechtigte oder als überhöht angesehene Ansprüche an den Manager abzuwehren. Erweisen sich die Ansprüche als gerechtfertigt, wird die Versicherung durch ihre Leistung diese Forderung regulieren.